Kathreiner Hochhaus | Berlin
Das Kathreiner Hochhaus stellt ein Baudenkmal im Stil der „Neuen Sachlichkeit“ dar und steht seit 1980 unter Denkmalschutz. Die Bedeutungskriterien sind hier geschichtlicher, wissenschaftlicher, künstlerischer und städtebaulicher Art. Als Altdenkmal und erstes Hochhaus Berlins steht der Bestand somit unter höchsten Schutzzielen. Die Errichtung des Gebäudes war seinerzeit ein Politikum. Mit Bruno Paul wurde ein Vertreter der „Neuen Sachlichkeit“ mit der Planung und dem Bau beauftragt. Die Zustimmung und Genehmigung für das erste Hochhaus von Berlin in direkter Nähe zu den Königskolonnaden im angrenzenden, ebenfalls denkmalgeschützen Heinrich-von-Kleist-Park erfolgte. Das Gebäude wurde 1929 | 1930 errichtet. Damaliger Bauherr war der Kaffeehersteller Kathreiner und somit entstand die Namensgebung des Hauses.
Der repräsentative Baukörper wird nun für den Einzug des Verwaltungsgerichts Berlin umfassend saniert, modernisiert, baulich hergerichtet, sowie energetisch ertüchtigt. Das Raumprogramm beinhaltet Verhandlungssäle, Büroetagen in Aufteilung der Spruchkammern des Verwaltungsgerichtes, ein Archiv, eine interne Bibliothek, sowie Technikräume. Herzstück des Gebäudes wird der Plenarsaal, der mittels Anbau im Innenhof realisiert wird.
Projekt | Denkmalgerechte Herrichtung und Sanierung des Kathreiner Hauses |
Ort | Berlin | Schöneberg |
BGF | 11.850 m² |
Fertigstellung | in Planung |
Auftraggeber | BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH als Vertretung für SILB Sondervermögen Immoblien des Landes Berlin |
Foto | Visu | Modell | Monath + Menzel | JSP ARCHITEKTEN |